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Hintergrund

Ab November 2012 gilt eine europaweit einheitliche Kennzeichnungspflicht für Kraftfahrzeugreifen: Das EU-Reifenlabel informiert anhand von drei Kriterien über umwelt- und sicherheitsrelevante Eigenschaften eines Reifens – mit dem Ziel einer höheren Verkehrssicherheit und eines geringeren Kraftstoffverbrauchs.


Das Reifenlabel gilt für:

  • Pkw-Reifen
  • Transporterreifen
  • Lkw-Reifen


Das Reifenlabel gilt nicht für:

  • Runderneuerte Reifen
  • Reifen ohne Straßenzulassung, z.B. Rennreifen
  • T-Notradreifen
  • Oldtimerreifen




Mehr zum Thema Reifenlabel auch auf wikipedia.de: http://de.wikipedia.org/wiki/Reifenlabel

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