Suche: Suche

Handy-Unfall: Gegnerische Versicherung verweigert Leistung

Seit dem 1. April 2001 wird gegen den Verstoß des Handy-Verbots im Auto ein Bußgeld von 30 Euro (Radfahrer 15 Euro) erhoben. Doch damit nicht genug: Jetzt kann auch der Versicherungsschutz verlorengehen.

Während die Haftpflichtversicherung jeden Unfall-Schaden zahlt, kann die Kasko-Versicherung bei einem grobfahrlässig verursachten Unfall die Zahlung verweigern. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Köln ist jetzt gefällt geworden. Die Richter bestätigen darin den Standpunkt einer Versicherung, die wegen "grober Fahrlässigkeit" Leistungen verweigert hatte.


Semperit, Speed-Comfort, Profile, Reifen, Versicherung, Haftpflicht, Unfall-Schaden, Freisprechanlage, Qualität, Handy-Verbot, Handy, Sicherheit, Grip, Winterreifen, Eis

Ein Autofahrer hatte nachts auf nasser und nebliger Autobahn beim Telefonieren einen Unfall. Obwohl er an dem Umfall keine Schuld trug, kam die gegnerische Haftpflichtversicherung mit ihrer Absicht durch, den Schadenersatz um 40 Prozent kürzen. Die Begründung: Der Fahrer sei unaufmerksam gewesen, weil er zum Unfallzeitpunkt mit dem Handy telefonierte.

Grundsätzlich ist das Telefonieren im Auto während der Fahrt nur noch mit einem Knopf im Ohr oder einer Freisprechanlage erlaubt.

Zurück zur Übersicht

Semperit Verkehrssicherheit

Zur Übersicht