Handy-Unfall: Gegnerische Versicherung verweigert Leistung
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Seit dem 1. April 2001 wird gegen den Verstoß des Handy-Verbots im Auto ein Bußgeld von 30 Euro (Radfahrer 15 Euro) erhoben. Doch damit nicht genug: Jetzt kann auch der Versicherungsschutz verlorengehen. |
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Ein Autofahrer hatte nachts auf nasser und nebliger Autobahn beim Telefonieren einen Unfall. Obwohl er an dem Umfall keine Schuld trug, kam die gegnerische Haftpflichtversicherung mit ihrer Absicht durch, den Schadenersatz um 40 Prozent kürzen. Die Begründung: Der Fahrer sei unaufmerksam gewesen, weil er zum Unfallzeitpunkt mit dem Handy telefonierte. |

