Das ist keine einfache Frage, aber unsere Tipps und Anleitungen werden Ihnen helfen, sich auf die verschiedenen Winterreifenvorschriften in Europa gut vorzubereiten. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – denn die Vorschriften unterscheiden sich je nach Land und können witterungsabhängig sein.
Unsere Tipps und Informationen helfen Ihnen, sich optimal auf die situative Winterreifenpflicht in Österreich und Europa vorzubereiten.
Wer in Österreich ganz sichergehen möchte, fährt während der gesamten Wintersaison mit Winterreifen – unabhängig vom aktuellen Wetter.
Was bedeutet situative Winterreifenpflicht?
Bei der situativen Winterreifenpflicht müssen Fahrzeuge bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen mit geeigneten Winterreifen ausgestattet sein. Dazu zählen insbesondere:
- Schnee
- Schneematsch
- Eis
- Reifglätte
Welche Reifen erfüllen die Winterreifenpflicht?
Winterreifen mit dem Schneeflockensymbol (Alpine‑Symbol / 3PMSF) oder dem Symbol M+S ("Mud and Snow" - "Matsch und Schnee") erfüllen alle Anforderungen der situativen Winterreifenpflicht in Österreich.
Diese Reifen sind speziell für Winterbedingungen geprüft und bieten:
- zuverlässigen Grip auf Schnee und Eis
- kurze Bremswege
- stabiles Handling bei niedrigen Temperaturen
Geeignete Winterreifen von Semperit
Der SPEED‑GRIP 5 von Semperit ist ein leistungsstarker PKW‑Winterreifen für eisige Temperaturen - ein echtes Allround‑Talent für die situative Winterreifenpflicht.
- innovatives Lamellensystem mit unterschiedlichen Winkeln
- exzellenter Grip und präzises Handling
- kurze Bremswege auf winterlichen Straßen
Auch für Van‑ und Transporter‑Fahrer bietet Semperit die passende Lösung: Der VAN‑GRIP 3 erfüllt die Anforderungen der situativen Winterreifenpflicht für Nutzfahrzeuge Kleintransporter.
- zuverlässige Performance bei Schnee, Eis und Schneematsch
- ausgezeichnete Bremseigenschaften
- hohe Fahrstabilität und lange Lebensdauer
Experten empfehlen ausdrücklich die Verwendung von Winterreifen mit dem Schneeflockensymbol (Alpine-Symbol) und einer ausreichenden Profiltiefe - bitte beachten Sie die unterschiedlichen Winterreifenvorschriften in Europa.
Situative Winterreifenpflicht in ÖSTERREICH und Europa
Kalte Temperaturen, Eis und Schnee sorgen für rutschige und schwierige Fahrbedingungen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist es ratsam, Ihr Fahrzeug in der kalten Jahreszeit freiwillig mit Winterreifen auszurüsten. Beachten Sie aber bitte, dass es in einigen europäischen Ländern Gesetze und Vorschriften gibt, die den Wechsel auf Winterreifen zwingend vorschreiben.
| Land | Wintervorschriften | Wintersaison | Spike-Reifen | Mindestprofiltiefe (in mm) |
| Österreich | – Winterreifen mit M+S- bzw. 3PMSF-Schneeflockensymbol. – Sommerreifen müssen an mindestens einer Antriebsachse mit Schneeketten ausgerüstet sein (wenn erlaubt). | Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen von 01.11.–15.04. | Mit Spike-Aufkleber am Auto erlaubt, aber von 01.06. bis 30.09 verboten. | 4 |
| Albanien | Keine Verpflichtung. | 1.6 | ||
| Belgien | Keine Verpflichtung. | Erlaubt vom 01.11–31.03. bei Fahrzeugen bis 3,5 t. Bei Fahrzeugen, die mit Spike-Reifen ausgerüstet sind, muss auf der Rückseite ein 60 km/h-Schild angebracht werden. | 1.6 | |
| Bosnien-Herzegowina | – Winterreifen mit M+S-Symbol. | 15.11. - 15.04. | verboten | 4 |
| Bulgarien | – Winterreifen mit M+S-Zeichen / jedoch als ohne Verpflichtung gelistet. – Bei DOT < 5217 sind M+S-Reifen zulässig, bei DOT > 0118 sind Reifen mit 3PMSF-Schneeflockensymbol vorgeschrieben. | 01.11. - 31.03. | verboten | 4 |
| Deutschland | – Winterreifen mit 3PMSF-Schneeflockensymbol. | Situative Winterreifenpflicht ohne zeitliche Begrenzung. | 1.6 | |
| Dänemark | Keine Verpflichtung. | Erlaubt von 01.11. bis 15.04. | 1.6 | |
| Estland | – Winterreifen mit M+S-Symbol. – Ab 01.12.2022 3PMSF-Schneeflockensymbol erforderlich bei Spikesbereifung (Ausnahme: POR-Reifen). – Bei DOT < 5217 sind M+S-Reifen zulässig, bei DOT > 0118 sind Reifen mit 3PMSF-Schneeflockensymbol vorgeschrieben. | 01.12. - 01.03. | Erlaubt von 15.10. bis 31.03. | 3 |
| Finnland | – Winterreifen mit M+S-Symbol bzw. 3PMSF-Schneeflockensymbol. | Vorgeschrieben von 01.11. bis 31.03. bei winterlichen Verhältnissen. | Erlaubt von 01.10. bis 31.03. bzw. bis Ostern bei winterlichen Verhältnissen. | 3 |
| Frankreich | – Winterreifen müssen vom 01.11. bis zum 31.03. mit dem 3PMSF-Schneeflockensymbol (Alpin) gekennzeichnet sein. – Reifen mit M+S-Symbol sind bis 01.11.2024 erlaubt. | 01.11. - 31.03. | Erlaubt von 01.11.–31.03. bzw. bis Ostern bei winterlichen Verhältnissen. | 1.6 |
| Griechenland | Keine Verpflichtung. | 1.6 | ||
| Grossbritannien | Keine Verpflichtung. | |||
| Irland | Keine Verpflichtung. | |||
| Island | – Winterbereifung empfohlen. | Situative Winterreifenpflicht ohne zeitliche Begrenzung. | Erlaubt von 01.11. - 15.04. | 3 |
| Italien | – Winterreifen mit M+S-Symbol oder Schneeketten an Bord. | 15.11.–15.04. nur, wenn von den örtlichen Behörden vorgeschrieben. | 1.6 | |
| Kroatien | – Winterreifen mit M+S-Symbol. | 15.11 - 15.04. | 4 | |
| Kosovo | – Winterreifen mit M+S-Symbol. | 15.11. - 01.03. | 4 | |
| Lettland | – Winterreifen mit M+S-Symbol. – Bei DOT < 5217 sind M+S-Reifen zulässig, bei DOT > 0118 sind Reifen mit 3PMSF-Schneeflockensymbol vorgeschrieben. | 01.12. - 01.03. | Erlaubt von 01.10. bis 01.05. | 4 |
| Liechtenstein | Keine gesetzlichen Vorgaben. (Das Fahrzeug muss betriebssicher und jederzeit fahrbereit sein). Im Schadenfall ist der Versicherer ggf. berechtigt, Leistungen zu kürzen. Nur Reifen mit 3PMSF-Schneeflockensymbol gelten als Winterreifen. | Situative Winterreifenpflicht ohne zeitliche Begrenzung. | Zugelassen für Fahrzeuge < 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht von 01.11. bis 30.04. bzw. bei schneebedeckten Strassen. | 1.6 |
| Litauen | – Winterreifen mit M+S-Symbol. | 01.11. - 01.04. | Erlaubt von 01.11. bis 01.04. | 3 |
| Luxemburg | – Winterreifen mit M+S-Symbol. | Situative Winterreifenpflicht ohne zeitliche Begrenzung. | 1.6 | |
| Malta | Keine Verpflichtung. | |||
| Moldawien | – Winterreifen mit M+S-Symbol. | situative Winterbereifung, Pflicht von 01.12. bis 28.03. | Erlaubt von 01.09. bis 01.06. jedoch nur auf schneebedeckten oder vereisten Strassen. | 4 |
| Montenegro | – Winterreifen mit M+S-Symbol. | 15.11. - 01.04. | 4 | |
| Niederlande | Keine Verpflichtung. | 1.6 | ||
| Nordmazedonien | – Winterreifen mit M+S-Symbol. | 15.11. - 31.03. | verboten | 4 |
| Norwegen | – Winterreifen mit M+S-Symbol bzw. 3PMSF-Schneeflockensymbol. | Norwegen Süd: 01.11. bis 1. Sonntag nach Ostern. Norwegen Nord: 16.10.–30.04. | Erlaubt mit Spikes-Aufkleber im Süden 01.11. bis 1. Sonntag nach Ostern. Im Norden 16.10. –30.04. | 3 |
| Polen | – Winterreifen mit 3PMSF-Schneeflockensymbol empfohlen, aber nicht vorgeschrieben. | verboten | 1.6 | |
| Portugal | Keine Verpflichtung. | 1.6 | ||
| Rumänien | – Winterreifen mit M+S-Symbol. | Situative Winterreifenpflicht ohne zeitliche Begrenzung. | verboten | 1.6 |
| Schweden | – Winterreifen mit 3PMSF-Schneeflockensymbol. | 01.12.–31.03. bei winterlichen Verhältnissen. | Erlaubt von 01.10. bis 15.04. | 3 |
| Schweiz | Keine gesetzlichen Vorgaben. (Das Fahrzeug muss betriebssicher und jederzeit fahrbereit sein) Im Schadenfall ist der Versicherer ggf. berechtigt, Leistungen zu kürzen. Nur Reifen mit 3PMSF-Schneeflockensymbol gelten als Winterreifen. | Situative Winterreifenpflicht ohne zeitliche Begrenzung. | Zugelassen für Fahrzeuge < 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht von 01.11. bis 30.04. bzw. bei schneebedeckten Strassen. | 1.6 |
| Serbien | – Winterreifen mit M+S-Symbol. | 01.11. - 01.04. | 4 | |
| Slowakei | – Winterreifen mit M+S-Symbol. | 15.11. - 31.03. | verboten | 3 |
| Slowenien | – Winterreifen mit M+S-Symbol. | 15.11. - 15.03. | verboten | 3 |
| Spanien | Keine Verpflichtung. | verboten | 1.6 | |
| Tschechische Republik | – Winterreifen mit M+S-Symbol. | 01.11. - 31.03. | verboten | 4 |
| Türkiye | – Winterreifen mit M+S-Symbol bzw. 3PMSF-Schneeflockensymbol. | 01.12. - 01.04. | verboten | 1.6 |
| Ungarn | Keine Verpflichtung. | |||
| Ukraine | – Winterreifen mit M+S-Symbol bzw. 3PMSF-Schneeflockensymbol. | erlaubt | 4 | |
| Weissrussland | – Winterbereifung mit M+S- Symbol oder 3PMSF-Schneeflockensymbol. | 01.12. - 01.03. | erlaubt | 4 |
| Zypern | Keine Verpflichtung. | 1.6 |
Weitere Informationen über die Vorschriften in Europa finden Sie in der unten stehenden Grafik oder auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Winterreifenpflicht“:
Expertenempfehlung: Bei einer konstant niedrigen Temperatur raten wir zur Verwendung von Winterreifen.
Ob Sie Ihre Winterreifen vor Beginn der situativen Winterreifenpflicht in Österreich wechseln, bleibt Ihnen überlassen. Bei konstant niedrigen Außentemperaturen oder frühen Wintereinbrüchen, ist es sinnvoll, schon vor 1. November von Sommer- auf Winterreifen zu wechseln. Ist es im Frühjahr noch länger sehr kalt, kann man die Winterreifen ohne Probleme weiterhin verwenden.
Diese Frage lässt sich mit einem klaren Nein beantworten. Für eine sichere Fahrt bei winterlichen Fahrverhältnissen ist der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen unumgänglich. Es sprechen viele Gründe gegen die Verwendung von Sommerreifen bei Eis und Schnee.
- Traktionsverlust und schlechter Grip
- Geringer Rollwiderstand
- Keine schnelle Beschleunigung möglich
- Längerer Bremsweg
- Härtere Gummimischung wird bei niedrigen Temperaturen brüchig
Winterreifen erbringen bei kalten Temperaturen volle Leistung. Das liegt unter anderem an der Gummimischung der Reifen. Diese haben einen höheren Naturkautschukanteil, welcher dafür sorgt, dass die Reifen einen besseren Grip haben und flexibel bleiben. Ein weiterer Punkt sind die tiefen Rillen und Lamellen auf der Lauffläche. Sie sorgen für besonders gute und sichere Fahrten bei Eis und Schnee.
Eine geringere Profiltiefe führt zu einer Verschlechterung der Bremsleistung auf eis- oder schneebedeckten Straßen. Daher ist es ratsam, das Profil Ihrer Reifen im Auge zu behalten. Die gesetzlichen Anforderungen sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Wenn die Profiltiefe unter 1,6 mm fällt, müssen Sie die Reifen unbedingt ersetzen - das ist nicht nur unsicher, sondern auch illegal. Einige Länder verlangen jedoch noch höhere Standards - z. B. Finnland und Norwegen: 3 mm, Rumänien: 2 mm, Serbien oder Österreich: 4 mm.
Wir empfehlen, vor einer Winterreise ins Ausland die örtlichen Gesetze zu konsultieren und die regionalen Wetterbedingungen zu berücksichtigen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bedenken, dass die Leistung der Reifen mit zunehmender Profiltiefe abnimmt.
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